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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 01.09.1980, Az.: 2 BvR 197/80

Kirche; Bindungswirkung; Eigentumsübergang; Ausweisung im Grundbuch; Schutz des öffentlichen Glaubens; Grundstückseigentum

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
01.09.1980
Aktenzeichen
2 BvR 197/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11162
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1983, 2571-2572 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Kirche ist dann an die für alle geltenden, den Eigentumsübergang regelnden bürgerlich-rechtlichen Vorschriften gebunden, wenn es sich um Grundstückseigentum handelt, das zum Schutz des öffentlichen Glaubens im Grundbuch auszuweisen ist.