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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.09.2016, Az.: 2 StR 579/15

Berichtigung des Sitzungsdatums in einem Senatsurteil

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.09.2016
Aktenzeichen
2 StR 579/15
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2016, 25616
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2016:270916B2STR579.15.0

Verfahrensgegenstand

Betrug u.a.
hier: Berichtigungsbeschluss

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. September 2016 beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 10. August 2016 wird dahin berichtigt, dass das Datum der Sitzung, in der das Urteil verkündet wurde, im Eingangssatzteil auf Seite 2 wie folgt lautet: "Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 18. Mai 2016 in der Sitzung am 10. August 2016, an denen teilgenommen haben ..."

Fischer
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