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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.11.1991, Az.: IX ZR 288/90

Vertragsverletzung; Steuerberater; Stiftung; Stiftungsgründung; Steuerersparnis; Beratungspflicht; Aufklärungspflicht; Durchlaufspende; Stiftungskapital; Haftung für eigenes Verschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.11.1991
Aktenzeichen
IX ZR 288/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 14145
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1992, 157-159 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1992, 531-533 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1992, 238-240 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der zur Vorbereitung einer Stiftungsgründung beauftragte Steuerberater muß seinen Auftraggeber auch ungefragt über die bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten, insbesondere die Möglichkeit der Steuerersparnis durch eine Durchlaufspende bei Einbringung des Stiftungskapitals informieren.