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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.01.1974, Az.: 1 ABR 39/73

Betriebsratsmitglied; Akkordausschuß; Theoretisches Grundwissen; Notwendigkeit; Erforderlichkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.01.1974
Aktenzeichen
1 ABR 39/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 10186
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 07.05.1973 - 6 TaBV 2/73

Fundstellen

  • AP Nr 9 zu § 37 BetrVG 1972
  • DB 1974, 293 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Theoretisches Grundwissen auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung kann jedenfalls für einzelne Betriebsratsmitglieder in Akkordausschüssen nicht nur nützlich, sondern auch als eine Ergänzung für eine schon durchgeführte praktische Tätigkeit notwendig sein. Allerdings wird man verlangen müssen, daß dieses Grundwissen in Wechselwirkung einerseits zum betrieblichen Geschehen, andererseits auch zu dem einschlägigen Lohnrahmentarifvertrag steht.