Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 29.01.1974, Az.: 1 ABR 39/73
Betriebsratsmitglied; Akkordausschuß; Theoretisches Grundwissen; Notwendigkeit; Erforderlichkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.01.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 39/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10186
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 07.05.1973 - 6 TaBV 2/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr 9 zu § 37 BetrVG 1972
- DB 1974, 293 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Theoretisches Grundwissen auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung kann jedenfalls für einzelne Betriebsratsmitglieder in Akkordausschüssen nicht nur nützlich, sondern auch als eine Ergänzung für eine schon durchgeführte praktische Tätigkeit notwendig sein. Allerdings wird man verlangen müssen, daß dieses Grundwissen in Wechselwirkung einerseits zum betrieblichen Geschehen, andererseits auch zu dem einschlägigen Lohnrahmentarifvertrag steht.