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§ 12 EndlagerVlV - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (Endlagervorausleistungsverordnung - EndlagerVIV)
Amtliche Abkürzung
EndlagerVlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-1-4

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dieser Verordnung tritt § 7 Abs. 2 der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1457) in Kraft.