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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.05.1994, Az.: 2 BvR 1193/93

Verfolgter; Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung; Auslieferung; Früherer Vorfall; Begründete Anhaltspunkte; Menschenrechtswidrige Behandlung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.05.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1193/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1994, 2883 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1994, 492-493 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1995, 55 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die von einem Verfolgten behauptete Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung steht einer Auslieferung nicht schon dann entgegen, wenn sie aufgrund eines bekanntgewordenen früheren Vorfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Es müssen vielmehr begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen.