Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 31.05.1994, Az.: 2 BvR 1193/93
Verfolgter; Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung; Auslieferung; Früherer Vorfall; Begründete Anhaltspunkte; Menschenrechtswidrige Behandlung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 31.05.1994
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1193/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 13200
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1994, 2883 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1994, 492-493 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1995, 55 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die von einem Verfolgten behauptete Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung steht einer Auslieferung nicht schon dann entgegen, wenn sie aufgrund eines bekanntgewordenen früheren Vorfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Es müssen vielmehr begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen.