Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.05.1981, Az.: 4 AZR 1079/78
Ständige Vertretung; Vertretung bei Abwesenheit; Vertretung bei Krankheit; Vertretung bei Urlaub; Vertretung aus sonstigen Gründen; Aufgaben des Vertretenen; Ausdrückliche Bestellung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.05.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1079/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10192
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- PersV 1983, 294
- RiA 1981, 235
Amtlicher Leitsatz
1. Die ständige Vertretung ist mehr als die Vertretung bei Abwesenheit, Krankheit, Urlaub und aus sonstigen Gründen. Sie muß auch Aufgaben des Vertretenen während dessen Anwesenheit umfassen.
2. Liegt eine ausdrückliche Bestellung zur ständigen Vertreterin der Leiterin vor, wird diese Aufgabe während der gesamten Arbeitszeit ausgeübt.