Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.10.1980, Az.: BVerwG 2 WD 70/79
Genuß von Rauschgift; Dienstpflichtverletzung des Soldaten; Dienstvergehen; Beförderungsverbot; Dienstgradherabsetzung; Kriminalstrafe
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.10.1980
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 WD 70/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11480
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Nord Münster 18.10.1979 - N 3 VL 9/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerwGE 73, 81 - 87
- DVBl 1982, 600 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Genuß von Rauschgift stellt bei Soldaten einen schuldhaften Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen und zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten und damit ein Dienstvergehen dar, das im allgemeinen mit einem Beförderungsverbot, in schwereren Fällen mindestens mit Dienstgradherabsetzung zu ahnden ist.
2. Ein Soldat verletzt seine Dienstleistungspflicht durch Verbüßung einer gegen ihn verhängten Kriminalstrafe in der Regel nicht.