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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.10.1980, Az.: BVerwG 2 WD 70/79

Genuß von Rauschgift; Dienstpflichtverletzung des Soldaten; Dienstvergehen; Beförderungsverbot; Dienstgradherabsetzung; Kriminalstrafe

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.10.1980
Aktenzeichen
BVerwG 2 WD 70/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11480
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Nord Münster 18.10.1979 - N 3 VL 9/79

Fundstellen

  • BVerwGE 73, 81 - 87
  • DVBl 1982, 600 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Genuß von Rauschgift stellt bei Soldaten einen schuldhaften Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen und zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten und damit ein Dienstvergehen dar, das im allgemeinen mit einem Beförderungsverbot, in schwereren Fällen mindestens mit Dienstgradherabsetzung zu ahnden ist.

2. Ein Soldat verletzt seine Dienstleistungspflicht durch Verbüßung einer gegen ihn verhängten Kriminalstrafe in der Regel nicht.