Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.11.1973, Az.: 3 AZR 33/73

Ruhegehalt; Unverfallbarkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.11.1973
Aktenzeichen
3 AZR 33/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 15.11.1972 - AZ: 2 Sa 200/72

Fundstellen

  • BAGE 25, 398 - 407
  • DB 1974, 436-437 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 432-433 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • NJW 1974, 765 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1974, 697

Amtlicher Leitsatz

Ist eine Altersversorgung für den Fall zugesagt, daß der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr im Betrieb des Arbeitgebers vollendet, und scheidet der Arbeitnehmer vor dieser Altersgrenze nach etwas mehr als 10-jähriger Betriebszugehörigkeit aus eigenem Verlangen aus, so verfällt sein Versorgungsanspruch; eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft hat er nicht erworben.