Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.07.1971, Az.: IV ZB 39/71
Rechtsanwalt; Sorgfaltspflichtverletzung; Verantwortlicher Jurist; Fristwahrende Prozeßhandlung; Veranlassen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.07.1971
- Aktenzeichen
- IV ZB 39/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 11021
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1971, 1022 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er nicht dafür Sorge trägt, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin geprüft werden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen ist.