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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.07.1971, Az.: IV ZB 39/71

Rechtsanwalt; Sorgfaltspflichtverletzung; Verantwortlicher Jurist; Fristwahrende Prozeßhandlung; Veranlassen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.07.1971
Aktenzeichen
IV ZB 39/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11021
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 1022 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er nicht dafür Sorge trägt, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin geprüft werden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen ist.