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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.10.1972, Az.: 2 AZR 282/72

Rechtsmittelschrift; Rechtsmittelfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.10.1972
Aktenzeichen
2 AZR 282/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 10078
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 13.03.1972 - 8 Sa 63/72

Fundstelle

  • DB 1973, 1028 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Rechtsmittelschrift muß erkennen lassen, wer der Rechtsmittelkläger und wer der Rechtsmittelbeklagte ist. Wenn sich das aus der Rechtsmittelschrift selbst nicht ergibt, können zur Klarstellung nur solche weiteren Umstände herangezogen werden, die bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist dem Rechtsmittelgericht bekannt werden (Bestätigung von BAG 21, 368).