Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1966, Az.: VI ZR 36/65
Inhaber eines Dachdeckergeschäfts; Betriebsfremder Arbeiter; Verkehrssicherungspflicht; Schutzmaßnahmen; Herabstürzen von Gebäudeteilen; Fanggerüste
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.11.1966
- Aktenzeichen
- VI ZR 36/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10441
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1967, 132
Redaktioneller Leitsatz
Der Inhaber eines Dachdeckergeschäfts verletzt gegenüber einem betriebsfremden Arbeiter seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er Schutzmaßnahmen gegen das Herabstürzen von Gebäudeteilen (hier: Nichtanbringen von Fanggerüsten) unterläßt.