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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.11.1966, Az.: VI ZR 36/65

Inhaber eines Dachdeckergeschäfts; Betriebsfremder Arbeiter; Verkehrssicherungspflicht; Schutzmaßnahmen; Herabstürzen von Gebäudeteilen; Fanggerüste

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.11.1966
Aktenzeichen
VI ZR 36/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10441
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1967, 132

Redaktioneller Leitsatz

Der Inhaber eines Dachdeckergeschäfts verletzt gegenüber einem betriebsfremden Arbeiter seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er Schutzmaßnahmen gegen das Herabstürzen von Gebäudeteilen (hier: Nichtanbringen von Fanggerüsten) unterläßt.