Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.10.1975, Az.: BVerwG 5 C 15/74
Abendgymnasium; Ausbildungsförderung; Berufstätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.10.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 15/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11202
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 49, 279
Amtlicher Leitsatz
Die Förderung des Besuchs eines Abendgymnasiums ist ausgeschlossen für die Zeit, in der neben der Ausbildung eine Berufstätigkeit des Studierenden gefordert wird. Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob eine Berufstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, und auch dann, wenn der Auszubildende aus in seiner Person liegenden Gründen von dem Erfordernis der Berufstätigkeit befreit ist.