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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.02.1984, Az.: 6 AZR 186/81

Anspruch auf Zusatzurlaub; Gesundheitsgefährende Arbeit; Geschuldete persönliche Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1984
Aktenzeichen
6 AZR 186/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Koblenz 19.06.1980 - 1 Ca 171/80
LAG Mainz 18.02.1981 - 2 Sa 679/80

Fundstelle

  • ARST 1984, 129

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß § 49 Abs. 1 BAT in Verbindung mit § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz besteht, wenn die gesundheitsgefährende Arbeit während der tatsächlich geschuldeten persönlichen Arbeitszeit des Angestellten überwiegt.