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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 18.02.1977, Az.: VI R 201/75

Unfallkosten; Arbeitnehmer; Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Eigener PKW; Werbungskosten; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Verkehrsunfall; Leichtfertiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
18.02.1977
Aktenzeichen
VI R 201/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10476
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 121, 349 - 349
  • BStBl II 1977, 348
  • DStR 1977, 453 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Es wird dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Sind Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer bei einer Fahrt mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen, wenn der Verkehrsunfall darauf beruht, daß der Arbeitnehmer bewußt und leichtfertig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat?