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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.01.2005, Az.: 4 AZR 172/03

Mittelbare Diskriminierung von Mitarbeiterinnen durch die Einführung der Berufsgruppeneinteilung W durch die Anlagen 18 und 1d zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR DW); Reduzierung einer vereinbarten Grundvergütung mittels einer Änderungskündigung; Voraussetzungen einer gleichen oder gleichwertigen Arbeit; Verletzung des Grundsatzes der Lohngleichheit für Männer und Frauen; Gleichwertigkeit der Tätigkeit als Pförtner mit der als Putzkraft; Wirksame Einbeziehung der Anlagen 18 und 1d AVR DW in Arbeitsverträge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.01.2005
Aktenzeichen
4 AZR 172/03
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 25691
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin - 24.08.2000 - AZ: 38 Ca 11187/00
LAG Berlin - 28.11.2002 - AZ: 18 Sa 2380/00
nachfolgend
BAG - 26.01.2005 - AZ: 4 AZR 171/03

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2002 - 18 Sa 2380/00 - wird zurückgewiesen.

  2. 2.

    Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.