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§ 49 ThürVerfGHG - Verfahrensvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG)
Amtliche Abkürzung
ThürVerfGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1104-1

Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in den Fällen des § 11 Nr. 6 richtet sich nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes sowie dem gemäß Artikel 82 Abs. 8 der Verfassung erlassenen Gesetz.