Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1970, Az.: 1 AZR 146/69
Schadensgeneigte Arbeit; Schuldhafte Handlung; Verschulden des Arbeitgebers; Betriebsrisiko; Verpflichtungen aus Arbeitsvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.04.1970
- Aktenzeichen
- 1 AZR 146/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10136
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Paderborn 19.01.1962 - 1 Ca 232/61
- LAG Hamm 15.01.1969 - 5 Sa 257/66
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1970, 1009
- DB 1970, 1547 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1970, 939-941 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob der eine schadensgeneigte Arbeit verrichtende Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gegenüber schwer schuldhaft gehandelt hat, kommt es auch auf das Verschulden des Arbeitgebers, auf das Betriebsrisiko sowie auf das Verschulden derjenigen Personen an, derer sich der Arbeitgeber bedient, um seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer gegenüber zu erfüllen.