Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1972, Az.: 7 RU 17/69
Erstinstanzliches Urteil; Vernichtung des Zustellungsnachweises; Rechtzeitige Berufungseinlegung; Rechtzeitigkeitsfiktion; Anmeldefristen; Rückwirkende Modifikation
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.04.1972
- Aktenzeichen
- 7 RU 17/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10897
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1973, 514 (Kurzinformation)
- MDR 1973, 170 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 535 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 13 zu § 151 SGG
Amtlicher Leitsatz
1. Ist der Zustellungsnachweis des erstinstanzlichen Urteils vernichtet worden, weil das Berufungsgericht irrtümlich die Berufung als zurückgenommen angesehen hat, und läßt sich deshalb urkundlich nicht mehr nachweisen, ob die Berufung rechtzeitig eingelegt worden ist, so gilt sie als rechtzeitig eingelegt, wenn sich aus dem verbliebenen Akteninhalt kein hinreichender Anhalt für das Gegenteil ergibt.
2. FRG § 10 hat die Anmeldefristen der RVO §§ 1546, 1548 aF nicht mit rückwirkender Kraft modifiziert.