Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.09.1982, Az.: 6 ABR 42/81
Getrennte Betriebsräte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.09.1982
- Aktenzeichen
- 6 ABR 42/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10175
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Gelsenkirchen 27.01.1981 - 2 BV 74/80
- LAG Hamm 10.06.1981 - 3 TaBV 15/81
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 40, 163 - 171
- DB 1983, 1498
- JR 1983, 484
- ZIP 1983, 724-727
Amtlicher Leitsatz
Ist die Hauptverwaltung eines Unternehmens nicht nur auf die Leitung einer einzelnen Produktionsstätte beschränkt, so sind für Hauptverwaltung und Produktionsstätten auch bei räumlicher Einheit getrennte Betriebsräte zu bilden, wenn in der Hauptverwaltung im wesentlichen planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen getroffen werden und die Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten im wesentlichen der Leitung der Produktionsstätten überlassen sind.