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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.09.1982, Az.: 6 ABR 42/81

Getrennte Betriebsräte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.09.1982
Aktenzeichen
6 ABR 42/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Gelsenkirchen 27.01.1981 - 2 BV 74/80
LAG Hamm 10.06.1981 - 3 TaBV 15/81

Fundstellen

  • BAGE 40, 163 - 171
  • DB 1983, 1498
  • JR 1983, 484
  • ZIP 1983, 724-727

Amtlicher Leitsatz

Ist die Hauptverwaltung eines Unternehmens nicht nur auf die Leitung einer einzelnen Produktionsstätte beschränkt, so sind für Hauptverwaltung und Produktionsstätten auch bei räumlicher Einheit getrennte Betriebsräte zu bilden, wenn in der Hauptverwaltung im wesentlichen planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen getroffen werden und die Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten im wesentlichen der Leitung der Produktionsstätten überlassen sind.