Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1976, Az.: 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung; Personenbedingte Kündigung; Musiker; Konzertmeister; Fehlende Führungseigenschaften; Erforderlichkeit einer Abmahnung; Zeugenbeweis; Beweiswürdigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.07.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 50/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 29.10.1974 - 3 Sa 56/74
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1976, 2356-2357 (Volltext mit red./amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Soll einem Konzertmeister wegen fehlender Führungseigenschaften ordentlich gekündigt werden, so ist in der Regel zuvor eine Abmahnung erforderlich.
2. Vernimmt ein Gericht Zeugen zu der Frage, ob ein Arbeitnehmer die für sein Arbeitsverhältnis notwendige Führungskraft besitzt, so darf es sich nicht mit allgemeinen wertenden Äußerungen der Zeugen begnügen. Es muß die Zeugen veranlassen, die Beobachtungen zu nennen, auf die sie ihr Urteil stützen. Nur auf dieser Grundlage ist eine zuverlässige Beweiswürdigung i. S. des § 286 ZPO möglich.