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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.07.1976, Az.: 3 AZR 50/75

Verhaltensbedingte Kündigung; Personenbedingte Kündigung; Musiker; Konzertmeister; Fehlende Führungseigenschaften; Erforderlichkeit einer Abmahnung; Zeugenbeweis; Beweiswürdigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.07.1976
Aktenzeichen
3 AZR 50/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 29.10.1974 - 3 Sa 56/74

Fundstelle

  • DB 1976, 2356-2357 (Volltext mit red./amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Soll einem Konzertmeister wegen fehlender Führungseigenschaften ordentlich gekündigt werden, so ist in der Regel zuvor eine Abmahnung erforderlich.

2. Vernimmt ein Gericht Zeugen zu der Frage, ob ein Arbeitnehmer die für sein Arbeitsverhältnis notwendige Führungskraft besitzt, so darf es sich nicht mit allgemeinen wertenden Äußerungen der Zeugen begnügen. Es muß die Zeugen veranlassen, die Beobachtungen zu nennen, auf die sie ihr Urteil stützen. Nur auf dieser Grundlage ist eine zuverlässige Beweiswürdigung i. S. des § 286 ZPO möglich.