Operate-Leasing
Sonderform des Leasingvertrages.
Als Operate-Leasing wird ein Leasinggeschäft bezeichnet, mit dem ein Wirtschaftsgut kurz oder mittelfristig geleast wird und der Leasingvertrag innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Der Operate-Leasingvertrag ähnelt in weiten Bereichen einem Mietvertrag.
Im Unterschied zum Finanzierungs-Leasing obliegt beim Operate-Leasing die Instandhaltung dem Leasing-Geber.
Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert.
Die Abschreibung des Wirtschaftsguts erfolgt in der Bilanz des Leasing-Gebers, dieser trägt auch das Investitionsrisiko. Der (selbstständige) Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten als Betriebskosten absetzen.
Im Folgenden eine Darstellung der wesentlichsten Unterschiede der beiden Leasingformen:
| Finanzierungs-Leasing | Operate-Leasing | |
|---|---|---|
| Kündigungsmöglichkeit | nicht während der vereinbarten Vertragslaufzeit | jederzeit |
| Wartung und Instandhaltung | beim Leasing-Nehmer | Leasing-Geber |
| Investitionsrisiko | Leasing-Nehmer | Leasing-Geber |