Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 13.02.2014, Az.: III ZB 40/13

Berichtigung des Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.02.2014
Aktenzeichen
III ZB 40/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2014, 11358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Celle - 25.04.2013 - AZ: 8 Sch 7/12

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Februar 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick sowie die Richter Dr. Herrmann, Seiters, Dr. Remmert und Reiter

beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 28. Januar 2014 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 25. (und nicht vom 12.) April 2013 (8 Sch 7/12) als unzulässig verworfen wird.

Schlick
Herrmann
Seiters
Remmert
Reiter