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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.06.1989, Az.: 1 ABR 15/88

Mitbestimmung; Privatschule; Vertretung; Höchstgrenze; Vertretungsstunden; Anzahl

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.06.1989
Aktenzeichen
1 ABR 15/88
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 10061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NZA 1990, 235-236 (Volltext mit amtl. LS)
  • RdA 1989, 380
  • VersR 1989, 1287-1288 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Betriebsrat hat in einer Privatschule nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Festlegung der Höchstgrenzen für Vertretungsstunden gegenüber vollbeschäftigten Lehrern mitzubestimmen.