Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.11.1969, Az.: BVerwG 7 C 18/69
Eignung; Fahrerlaubnis; Untersuchungsstelle; Anfechtbarkeit; Sachverhalt
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 28.11.1969
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 18/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10935
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DAR 1970, 167
Redaktioneller Leitsatz
Ordnet die Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 StVZO an, ein Gutachten einer medizinisch- psychologischen Untersuchungsstelle über seine Eignung zum Kraftfahrzeugführer einzuholen, handelt es sich dabei um einen nichtanfechtbaren Verwaltungsakt. Vielmehr soll dadurch der Sachverhalt aufgeklärt werden und eine den Einzelfall regelnde Entscheidung vorbereitet werden, die dann allein anfechtbar ist.