Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1986, Az.: V ZR 171/85
Grundstückskaufvertrag; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht; Nutzungsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.11.1986
- Aktenzeichen
- V ZR 171/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13333
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW-RR 1987, 396-397 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erwirbt der Käufer ein Grundstück von einem Vorkaufsberechtigten, der seinerseits das Grundstück durch Ausübung seiner Vorkaufsrechts erworben hat, zu den gleichen Bedingungen wie es der Vorkaufsberechtigte erworben hat, dann kann auch er verpflichtet sein, ein in dem ersten Vertrag Dritten eingeräumtes Nutzungsrecht gewähren zu müssen.