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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1986, Az.: V ZR 171/85

Grundstückskaufvertrag; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht; Nutzungsrecht

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1986
Aktenzeichen
V ZR 171/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13333
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1987, 396-397 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erwirbt der Käufer ein Grundstück von einem Vorkaufsberechtigten, der seinerseits das Grundstück durch Ausübung seiner Vorkaufsrechts erworben hat, zu den gleichen Bedingungen wie es der Vorkaufsberechtigte erworben hat, dann kann auch er verpflichtet sein, ein in dem ersten Vertrag Dritten eingeräumtes Nutzungsrecht gewähren zu müssen.