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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.11.1971, Az.: 5 AR 329/71

Bestimmung des zuständigen Gerichts; Verweisungsbeschlüsse; Sachliche Unrichtigkeit; Verfahrensmängel; Gesetzwidriger Beschluß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.11.1971
Aktenzeichen
5 AR 329/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10017
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bayreuth 13.09.1971

Fundstelle

  • AP Nr. 10 zu § 36 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts sind Verweisungsbeschlüsse selbst dann zu beachten, wenn sie sachlich unrichtig sind oder Verfahrensmängel aufweisen. Dies gilt nicht für den offenbar gesetzwidrigen Beschluß.