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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1964, Az.: VIII ZR 123/62

Sachverständiger; Anordnung des Erscheinens; Erläuterung des schriftlichen Gutachtens; Hinterlegung eines Vorschusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.01.1964
Aktenzeichen
VIII ZR 123/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10260
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1964, 261 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1964, 502
  • MDR 1964, 501-502 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 658-660 (Volltext mit amtl. LS) "Kostenvorschuß für mündliche Anhörung von Sachverständigen"

Redaktioneller Leitsatz

Wird auf Antrag einer Partei das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens durch das Gericht angeordnet, kann die Ladung davon abhängig gemacht werden, daß die betreffende Partei einen Vorschuß zur Deckung der der Staatskasse voraussichtlich entstehenden Auslagen hinterlegt.