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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.12.1995, Az.: 2 BvR 1732/95

Sachverhaltsaufklärung; Freiheit der Person; Widerruf der Strafaussetzung; Verurteilter; Verfahrenseinstellung; Schuldeingeständnis

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.12.1995
Aktenzeichen
2 BvR 1732/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13186
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ-RR 1996, 168-169 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1996, 163-164

Redaktioneller Leitsatz

Die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung, deren Anforderungen sich aus dem Grundrecht auf Freiheit der Person ergeben, sind nicht erfüllt, wenn die Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat widerrufen wird, weil der Verurteilte insoweit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO zugestimmt und damit die Begehung der Tat eingeräumt habe. Dies verkennt das Wesen einer vorläufigen Verfahrenseinstellung, die sich gerade nicht darauf stützt, daß die Schuld erwiesen ist.