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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.02.1982, Az.: III ZR 26/81

Haftung; Fluglotsenstreik; Amtsmißbrauch; Verjährungseinrede; Treu und Glauben; Stillhalteabkommen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1982
Aktenzeichen
III ZR 26/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12700
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Haftung für im Zusammenhang mit dem "Fluglotsenstreik" durch Amtsmißbrauch hervorgerufene Schäden.

2. Die Erhebung der Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der Gläubiger aus dem gesamten Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen gewinnen konnte, daß er Verjährung nicht geltend machen, sondern sich auf sachliche Einwendungen beschränken werde. Ein solcher Vertrauenstatbestand kann namentlich durch ein Stillhalteabkommen begründet werden.