Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.11.1989, Az.: 3 StR 249/89
GmbH; Geschäftsführung; faktischer Geschäftsführer
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.11.1989
- Aktenzeichen
- 3 StR 249/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11902
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- GmbHR 1990, 298-299 (Volltext mit red. LS)
- wistra 1990, 97-98 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Sind bei einer GmbH mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen auch eine Pflicht zur Geschäftsführung im ganzen. Dies gilt auch für den faktischen Geschäftsführer.