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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.07.1972, Az.: 5 RJ 350/71

Entzug einer Rente; Witwenrente; Erwerb eines anrechenbaren Anspruchs; Wiederbewilligung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.07.1972
Aktenzeichen
5 RJ 350/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10783
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 34, 221 - 221
  • NJW 1972, 1966-1967 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 388 (amtl. Leitsatz mit Anm.)

Amtlicher Leitsatz

Der Rentenversicherungsträger darf eine nach RVO § 1291 Abs 2 wiederaufgelebte Witwen- oder Witwerrente entziehen, wenn und soweit der Berechtigte nach der Wiederbewilligung dieser Rente einen auf sie anrechenbaren Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch erwirbt.