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§ 16 BestattG - Leichenhallen

Bibliographie

Titel
Bestattungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BestattG,BW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2128

Die Gemeinden sollen Leichenhallen errichten, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht.