Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 21 LPartG - Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Amtliche Abkürzung
LPartG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-15

Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.