Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.05.1996, Az.: I R 21/95
Frankreich; Schachteldividenden
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.05.1996
- Aktenzeichen
- I R 21/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 11388
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 20 SteuerR DBA
- § 3c EStG
Fundstellen
- BB 1996, 1534-1537 (Volltext mit amtl. LS)
- BFH/NV 1996, 255-258
- BStBl II 1997, 63-68 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1996, 1551-1554 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1996, 1162-1163 (Volltext mit amtl. LS)
- DStZ 1996, 572 (Pressemitteilung)
- HFR 1996, 643-645 (Volltext mit amtl. LS)
- KÖSDI 1996, 10774 (Kurzinformation)
- NWB DokSt 1998, 1057
- RIW 1996, 705-708 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Art. 20 I lit. a DBA-Frankreich stellt für die Gewährung des Schachtelprivilegs nur auf die allgemeine Quellenbesteuerungsnorm des Art. 9 II DBA-Frankreich und nicht auf die Sondervorschrift des Art. 9 IV DBA-Frankreich ab.
2. In Art. 20 I lit. a DBA-Frankreich (= Methodenartikel) wird der Einkünftebegriff als Oberbegriff für die in Art. 3 bis 18 DBAFrankreich genannten Einkaufsarten verwendet. Er ist in einem abkommensrechtlichen Sinn zu verstehen.
3. Es muß dem Art. 20 I lit. a DBA-Frankreich entnommen werden, ob sich die Steuerbefreiung auf "Einkünfte" oder "Einnahmen" i. S. des innerstaatlichen deutschen Steuerrechts bezieht.
4. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist unter "Dividende" i. S. des Art. 9 VI DBA-Frankreich die Einnahme eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung vor allem an einer Kapitalgesellschaft zu verstehen.
5. Bezieht sich die in Art. 20 I lit. a und b (aa) DBA-Frankreich vorgesehene Steuerbefreiung auf Dividenden i. S. von Einnahmen, so ergibt sich für Schuldzinsen kein Betriebsausgabenabzugsverbot, wenn keine steuerfreien Dividenden fließen. Fließen steuerfreie Dividenden, besteht ein Abzugsverbot nur bis zu ihrer Höhe, wenn und soweit im übrigen ein unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Betriebsausgaben und steuerfreien Schachteldividenden besteht.
6. Es besteht keine Veranlassung, § 3c EStG speziell für den Bereich steuerfreier Schachteldividenden teleologisch reduziert dahin auszulegen, daß sämtliche Betriebsausgaben der die Dividende vereinnahmenden Muttergesellschaft abziehbar sind.