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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.09.1982, Az.: 5b RJ 48/82

Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche Leistungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.09.1982
Aktenzeichen
5b RJ 48/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10832
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 24.06.1980 - S 22 J 1973/77
LSG Berlin 23.09.1981 - L 6 J 88/80

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1246 Nr 98

Amtlicher Leitsatz

Die Tatsachenfeststellung, daß der Versicherte eine konkrete Berufstätigkeit verrichten kann, setzt die Feststellung sowohl der vorhandenen als auch der für die konkrete Berufstätigkeit erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit voraus, die danach auf ihre Übereinstimmung miteinander zu vergleichen sind.