Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 23.06.1981, Az.: 2 BvL 14/79
Wasserrechtliches Abwicklungs- und Auseinandersetzungsverfahren; Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden; Gesetzeskonkurrenz; Übertragung von Aufgaben; Wasserbeschaffungsverbände
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 23.06.1981
- Aktenzeichen
- 2 BvL 14/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11427
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- §§ 175 ff. WassVerbVO
Fundstellen
- BVerfGE 58, 45 - 67
- DVBl 1982, 22-25 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 568 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1982, 29-31 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die §§ 175-183 WassVerbVO enthalten eine abschließende Regelung des Abwicklungs- und Auseinandersetzungsverfahrens bei der Auflösung bestehender Wasser- und Bodenverbände.
2. Die §§ 175-183 stehen einer landesgesetzlichen Regelung nicht entgegen, die solche Wasser- und Bodenverbände, die nur aus Gemeinden eines Amtes bestehen, unter Beachtung des vorgeschriebenen Abwicklungsverfahrens allgemein auflöst und die Aufgaben dieser Verbände auf das Amt überträgt.
3. Die Vorschriften der Wasserversorgung über Gründung, Organisation, Umgestaltung und Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden sind jedenfalls insoweit Bundesrecht geworden, als sie Wasserbeschaffungsverbände betreffen.