Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.08.1987, Az.: 2 BvR 235/87
Anhörung; Strafaussetzung; Originalakten; Unschuldsvermutung; Anderes Verfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.08.1987
- Aktenzeichen
- 2 BvR 235/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12257
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1988, 1715-1716 (Volltext mit red. LS)
- NStZ 1988, 21
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Anhörung des Verurteilten bei der Prüfung der Strafaussetzung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Dies gilt nicht für die Beschwerdeinstanz.
2. Vom Gericht können auch andere Akten als Originalakten verwertet werden.
3. Wenn ein strafbares Verhalten in einem anderen Verfahren festgestellt wird, können hieraus auch Rückschlüsse für das anhängige Verfahren gezogen werden. Die Unschuldsvermutung ist nicht verletzt.