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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.06.1994, Az.: 2 BvR 2559/93

Tatvorwurf; Zwangsmaßnahme; Privatsphäre; Richtige Handhabung; Durchsuchungsbeschluß; Rechtsstaatliche Gründe; Mindestanforderungen an den Inhalt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1994
Aktenzeichen
2 BvR 2559/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1994, 3281-3282 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der Tatvorwurf bildet den Rahmen dafür, eine Zwangsmaßnahme durchzuführen. Er begrenzt die Maßnahme und schützt die Privatsphäre des Betroffenen, wenn er richtig gehandhabt wird. Enthält ein Durchsuchungsbeschluß keine tatsächlichen Angaben über den Tatvorwurf, genügt er also nicht den aus rechtsstaatlichen Gründen zu stellenden Mindestanforderungen an den Inhalt.