Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.07.1985, Az.: BVerwG 6 C 95/82

Rechtliches Gehör; Aufruf der Sache; Mündliche Verhandlung; Verwaltungsgericht; Pflichten

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.07.1985
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 95/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12303
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Arnsberg 28.07.1982 - 8 K 89/81

Fundstellen

  • BVerwGE 72, 28 - 38
  • DVBl 1985, 1319-1322 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 204-206 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 119 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Zu den Pflichten des Verwaltungsgerichts, bei anberaumter mündlicher Verhandlung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß die - und sei es auch verspätet - erschienenen Verfahrensbeteiligten und ihre Bevollmächtigten den Aufruf ihrer Sache zur Kenntnis nehmen und ihren Anspruch auf rechtliches Gehör wahrnehmen können.