Bundessozialgericht
Urt. v. 27.11.1985, Az.: 2 RU 23/85
Anpassung der Rente; Unfallversicherung; Höchstgrenze; Rentenberechnung; Jahresarbeitsverdienst
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.11.1985
- Aktenzeichen
- 2 RU 23/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11228
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Köln 28.10.1982 - S 18 U 300/79
- LSG Essen 22.01.1985 - L 5 U 151/82
- nachfolgend
- BVerfG 12.09.1986 - 1 BvR 144/86
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2200 § 571 Nr 24
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Anpassung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nachdem die Höchstgrenze des der Rentenberechnung zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes zuvor überschritten war.
2. Eine steuerfreie und abgabenfreie Stellenzulage ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes mit dem im Jahr vor dem Arbeitsunfall gezahlten Betrag zu berücksichtigen; eine Erhöhung ua um einen fiktiven Steueranteil findet nicht statt.