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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.11.1985, Az.: 2 RU 23/85

Anpassung der Rente; Unfallversicherung; Höchstgrenze; Rentenberechnung; Jahresarbeitsverdienst

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.11.1985
Aktenzeichen
2 RU 23/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11228
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 28.10.1982 - S 18 U 300/79
LSG Essen 22.01.1985 - L 5 U 151/82
nachfolgend
BVerfG 12.09.1986 - 1 BvR 144/86

Fundstelle

  • SozR 2200 § 571 Nr 24

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Anpassung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nachdem die Höchstgrenze des der Rentenberechnung zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes zuvor überschritten war.

2. Eine steuerfreie und abgabenfreie Stellenzulage ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes mit dem im Jahr vor dem Arbeitsunfall gezahlten Betrag zu berücksichtigen; eine Erhöhung ua um einen fiktiven Steueranteil findet nicht statt.