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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.11.1998, Az.: 3 StR 342/98

Vergehen der Förderung der Prostitution

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.11.1998
Aktenzeichen
3 StR 342/98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1998, 16224
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Das sich auf die Tätigkeit mehrerer Prostituierter beziehende Vergehen der Förderung der Prostitution hat nicht die Kraft, die drei in Tatmehrheit stehenden Vergehen des Menschenhandels und der Zuhälterei zu einer materiellrechtlichen Tat zu verklammern. Das Vergehen der Förderung der Prostitution steht deshalb in jedem der drei Fälle in Tateinheit mit den Vergehen des Menschenhandels und der Zuhälterei.

2

Dies führt zur Änderung des Schuldspruchs des Täters und ihr folgend zur Änderung des Schuldspruchs der Gehilfin.