Bundesfinanzhof
Beschl. v. 09.12.2005, Az.: VII B 125/05
Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers als Haftungsschuldner wegen in der Insolvenz nicht entrichteter Lohnsteuer nebst steuerlicher Nebenleistungen; Haftung eines Geschäftsführers für Steuerrückstände seines Vorgängers für den Fall des Unterbleibens alsbaldiger Tilgung; Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten als zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten; Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer in der Liquiditätskrise; Haftung bei unerwartetem Ausbleiben der Kreditmittel oder unerwartetem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Lohnsteuer in der Insolvenz des Steuerschuldners ; Erfordernis einer gleichwertigen Gegenleistung für die Annahme eines Bargeschäftes; Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 09.12.2005
- Aktenzeichen
- VII B 125/05
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 31411
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Saarland - 22.03.2005 - AZ: 2 V 354/04
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AO-StB 2006, 109-110 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- BFH/NV 2006, 897-900 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 2006, VIII Heft 14 (amtl. Leitsatz)
- DStRE 2006, 560-563 (Volltext mit amtl. LS)
- GmbHR 2006, 610-613 (Volltext mit amtl. LS)
- NWB (Beilage) 2006, 3-4 (Kurzinformation)
Tenor:
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
BFH - 09.12.2005 - AZ: VII B 124/05