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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 09.12.2005, Az.: VII B 125/05

Inanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers als Haftungsschuldner wegen in der Insolvenz nicht entrichteter Lohnsteuer nebst steuerlicher Nebenleistungen; Haftung eines Geschäftsführers für Steuerrückstände seines Vorgängers für den Fall des Unterbleibens alsbaldiger Tilgung; Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten als zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten; Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer in der Liquiditätskrise; Haftung bei unerwartetem Ausbleiben der Kreditmittel oder unerwartetem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Lohnsteuer in der Insolvenz des Steuerschuldners ; Erfordernis einer gleichwertigen Gegenleistung für die Annahme eines Bargeschäftes; Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
09.12.2005
Aktenzeichen
VII B 125/05
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 31411
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Saarland - 22.03.2005 - AZ: 2 V 354/04

Fundstellen

  • AO-StB 2006, 109-110 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • BFH/NV 2006, 897-900 (Volltext mit amtl. LS)
  • DStR 2006, VIII Heft 14 (amtl. Leitsatz)
  • DStRE 2006, 560-563 (Volltext mit amtl. LS)
  • GmbHR 2006, 610-613 (Volltext mit amtl. LS)
  • NWB (Beilage) 2006, 3-4 (Kurzinformation)

Tenor:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BFH - 09.12.2005 - AZ: VII B 124/05