Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.10.1977, Az.: BVerwG 1 WB 188/77
Soldat; Dienstunfähigkeit; Beendigung des Dienstverhältnisses; Statusangelegenheiten; Wehrdienstgerichte; Allgemeine Verwaltungsgerichte
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 05.10.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 188/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit (SG § 46, SG § 44) berührt seinen Status. Über Statusangelegenheiten haben nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte zu entscheiden (SG § 59). Zum statusrechtlichen Bereich gehört aber nicht nur der Akt der Beendigung des Dienstverhältnisses selbst, vielmehr gehören dazu auch alle Maßnahmen, die der Vorbereitung dieser Entscheidung dienen sowie die hierbei zu beachtenden Vorschriften.