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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.01.1981, Az.: VI ZR 202/79

Eltern; Unterhaltsaufwendungen; Sterilisation; Kind; Geburt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.01.1981
Aktenzeichen
VI ZR 202/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12347
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1981, 1318 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch der Eltern auf Ersatz ihrer Unterhaltsaufwendungen für ein wegen fehlgeschlagener Sterilisation entgegen der Familienplanung geborenes Kind ist entsprechend § 9 ZPO zu bewerten. § 17 Abs. 1 oder Abs. 2 GKG können nicht entsprechend angewendet werden.