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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.01.1985, Az.: 3 AZR 570/82

Kundendienstwagen; Kundendienst; Diebstahl aus einem Auto; Schadensersatz; Beweislast

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.01.1985
Aktenzeichen
3 AZR 570/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 29.09.1981 - 4 Ca 120/81
LAG Frankfurt 22.09.1982 - 10 Sa 66/82

Fundstellen

  • NJW 1986, 865-866 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1986, 23
  • VersR 1986, 376 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird aus einem Kundendienstwagen durch unbekannte Dritte Gerät entwendet, so trägt der Arbeitgeber in einem Schadensersatzprozeß die Beweislast, wenn er den zuständigen Kundendienstmonteur mit der Begründung in Anspruch nimmt, dieser habe das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgeschlossen..