Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.11.1982, Az.: 4 AZN 420/82
Revision; Nichtzulassungsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.11.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZN 420/82
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10019
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Koblenz 10.11.1981 - 6 Ca 879/81 N
- LAG Mainz 11.05.1982 - 3 Sa 967/81
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 40, 274 - 278
- JR 1984, 176
- MDR 1983, 522-523 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig und daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie höchstrichterlich entschieden ist und dagegen keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden.
2. Mit der Entscheidung einer streitigen Rechtsfrage durch das Bundesarbeitsgericht entfällt auch eine Zulassung der Revision wegen Divergenz des anzufechtenden Urteils von einem landesarbeitsgerichtlichen Urteil. Anders als bei der Divergenzrevision kommt es für die Nichtzulassungsbeschwerde nicht auf den Zeitpunkt der Einlegung, sondern auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde an.