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§ 48 ThürDG - Ausschluss der Richter

Bibliographie

Titel
Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG)
Amtliche Abkürzung
ThürDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-38

Für den Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramts gilt § 47 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 entsprechend.