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§ 42 KunstUrhG

Bibliographie

Titel
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie 
Redaktionelle Abkürzung
KunstUrhG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
440-3

Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.