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§ 2 LadSchlG - Begriffsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Ladenschluss
Redaktionelle Abkürzung
LadSchlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8050-20

(1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage.

(2) Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.